Rechtliche Grundlagen zur Altautoverordnung
FAQ - Frequently Asked Questions
BEGRIFFSERLÄUTERUNG ! ! !
Zusätzlich zu dem Fahrzeugbrief, dem Fahrzeugschein und den Kennzeichen, benötigen Sie noch den Verwertungsnachweis oder die Verbleibserklärung.
Verwertungsnachweis:
- Verschrottung
Verbleibserklärung:
- Sammlerstück
- längerfristige Reperatur
- spätere Zulassung als Oldtimer
- Lagerung
- sonstiger Verbleib
Hier gibt es für Sie zwei Möglichkeiten:
- der Eigentümer oder
- der letzte im Fahrzeugbrief eingetragene Halter
- Fachhandel
- Zulassungsstelle gegen eine geringe Gebühr
- der Eigentümer oder
- der letzte im Fahrzeugbrief eingetragene Halter
Eine Liste mit anerkannten Verwertungsbetrieben in Ihrer Umgebung finden sie hier.
Alle PKWs mit mindestens vier Rädern und höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
- die endgültig abgemeldet werden sollen oder
- die länger als 18 Monate vorübergehend abgemeldet sind
Die Vorlage eines Verwertungsnachweises oder einer Verbleibserklärung ist nicht notwendig, aber Nachweise müsse vorgelegt werden, wenn innerhalb von 18 Monaten
- das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen, d.h. verschrottet wird oder
- keine Wiederzulassung erfolgt
- Abmeldung mit Verbleibserklärung oder Verwertungsnachweis: etwa 5 Euro zuzüglich zur Abemldegebühr
- Abmeldung ohne Verbleibserklärung oder Verwertungsnachweis: etwa 10 Euro zuzüglich zur Abmeldegebühr
Detailierte Informationen und die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie zum Beispiel beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (www.bmu.de)
Die von uns zusammengestellten FAQ zu den rechtlichen Grundlagen rund um die Altautoverordnung dienen als Leitfaden und sollen einen Überblick über das Thema Altautoverwertung geben. Sie sind nicht als rechtlich bindend anzusehen. Trotz sorgfälltiger Überprüfung können wir keine Garantie auf die einwandfreie Richtigkeit der rechtlichen Grundlagen geben.